Integrationskurse für Zuwanderer
Berufssprachkurse
Deutschtest für Zuwanderer (B1)
Einbürgerungstest
Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)
Betreuungsangebot an Grundschulen

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Berufssprachkurse nach § 45a AufenthaltsG (DeuFöV) verbinden allgemeine Sprachkenntnisse mit berufssprachlichen Inhalten. Grundlegende Deutschkenntnisse, die in der Regel zuvor in einem Allgemeinen Integrationskurs oder einem Integrationskurs mit Alphabetisierung erworben wurden, werden hier vertieft und erweitert.

 

Wir bieten folgende Berufssprachkurse an:

 

A2-Kurs  (400 UE, Abschluss: telc-Prüfung Deutsch A2)

 

B1-Kurs  (400 UE, Abschluss: telc-Prüfung Deutsch B1)

 

B2-Kurs  (500 UE, Abschluss: telc-Prüfung Deutsch B2)

 

Folgende Personen können zu den Berufssprachkursen zugelassen werden:

- Zuwanderer mit einer auf Dauer angelegten Aufenthaltserlaubnis

- Flüchtlinge, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute   

  Bleibeperspektive haben. Dies gilt zurzeit für die Herkunftsländer Syrien und

  Eritrea.

- Asylbewerber, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, sich seit

  mindestens 3 Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten und bei der Agentur

  für Arbeit arbeitssuchend, ausbildungsplatzsuchend oder arbeitslos gemeldete

  sind.

 

Alle Teilnehmenden müssen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sein und /oder Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosebgeld II beziehen oder eine Ausbildungsstelle suchen oder sich in Ausbildung befinden.

Sprechen Sie mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin beim Kommunalen Kreisjobcenter in Fulda oder bei der Agentur für Arbeit in Fulda. Sie entscheiden , ob Sie einen Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs bekommen.